Falk von Scharnweber
Fachanwalt für Familienrecht
Falk von Scharnweber, 1972 in Schleswig geboren, hat nach dem Abitur im Jahre 1991 und der darauffolgenden Ableistung des Zivildienstes 1993 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg begonnen. Bereits während des Studiums legte er seinen Schwerpunkt in den Bereich des Zivilrechts, dort insbesondere des Familienrechts.
Nach dem ersten juristischen Staatsexamen im Jahre 1998 wurde Rechtsanwalt von Scharnweber zum Referendariat in Hamburg zugelassen. Im Rahmen der Referendariatszeit konzentrierte er sich auf die Anwaltstätigkeit.
Im September 2002 absolvierte Rechtsanwalt von Scharnweber das große juristische Staatsexamen. Anfang 2003 trat er in die Kanzlei VON SCHARNWEBER & PARTNER ein, in der er seitdem als Rechtsanwalt tätig ist.