Das Notariat
Während der Rechtsanwalt die Interessen seiner Partei wahrnimmt, ist der Notar allen an der Beurkundung beteiligten Personen gegenüber zur Neutralität verpflichtet. Seine Aufgabe ist die Erlangung eines Interessenausgleichs.
Die Amtsführung ist geprägt von der äußeren und inneren Unabhängigkeit des Notars sowie größter Sorgfalt und Genauigkeit bei der Gestaltung und Abwicklung von Verträgen und anderen Urkunden.
Unsere erfahrenen Notare Jörg Rüping und Rüdiger Kuss beraten Sie in allen rechtsgestaltenden und beurkundungsbedürftigen Angelegenheiten. Bei einer Vielzahl von Verträgen, Gesellschafts- und Vereinsgründungen und deren Veränderungen sowie erbrechtlichen Verfügungen durch Testament oder Erbvertrag sollte auf die Beratung eines Notars nicht verzichtet werden.